Die Frage nach den Kosten einer anwaltlichen Beratung oder den Kosten eines Rechtsstreits ist für jeden Mandanten ein wesentlicher Faktor, der über Art und Umfang der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes mit entscheidet. Jede rechtliche Auseinandersetzung ist mit Kosten verbunden. Durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts und die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens entstehen Anwaltsgebühren und in der Regel auch Gerichtsgebühren. Hinzu kommen Kosten für Auslagen und evtl. für Zeugen und Sachverständige. Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts unterliegen der Mehrwertsteuer (19%). Die Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Gerichtsgebühren im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt. Ihre Höhe richtet sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Streitwert. Der Streitwert ist der Betrag, um den gestritten wird, bei wiederkehrenden Leistungen der Jahresbetrag.
Der Rechtsanwalt kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern. 
Für eine mündliche oder schriftliche Erstberatung kann der Anwalt maximal 190 Euro zuzüglich MwSt. berechnen. Führt die Erstberatung zu einem weiteren außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigwerden des Anwalts wird die Gebühr für die Erstberatung nicht gesondert berechnet.
Der Rechtsanwalt kann abweichend von den Gebührensätzen des RVG mit seinem Mandanten auch eine Vergütungsvereinbarung treffen. Für eine außergerichtliche Beratung ist generell eine Vergütungsvereinbarung zu schließen. Die Vereinbarung bedarf der Schriftform.