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Die
Frage nach den Kosten einer anwaltlichen Beratung oder den Kosten eines
Rechtsstreits ist für jeden Mandanten ein wesentlicher Faktor, der über
Art und Umfang der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes mit
entscheidet. Jede rechtliche Auseinandersetzung ist mit Kosten
verbunden. Durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts und die
Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens entstehen Anwaltsgebühren
und in der Regel auch Gerichtsgebühren. Hinzu kommen Kosten für
Auslagen und evtl. für Zeugen und Sachverständige. Gebühren und
Auslagen des Rechtsanwalts unterliegen der Mehrwertsteuer (19%). Die
Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die
Gerichtsgebühren im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt. Ihre Höhe
richtet sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Streitwert. Der
Streitwert ist der Betrag, um den gestritten wird, bei wiederkehrenden
Leistungen der Jahresbetrag. |
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Der
Rechtsanwalt kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die
voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen
Vorschuss fordern.
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Für
eine mündliche oder schriftliche Erstberatung kann der Anwalt maximal
190 Euro zuzüglich MwSt. berechnen. Führt die Erstberatung zu einem
weiteren außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigwerden des Anwalts
wird die Gebühr für die Erstberatung nicht gesondert berechnet.
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Der
Rechtsanwalt kann abweichend von den Gebührensätzen des RVG mit seinem
Mandanten auch eine Vergütungsvereinbarung treffen. Für eine
außergerichtliche Beratung ist generell eine Vergütungsvereinbarung zu
schließen. Die Vereinbarung bedarf der Schriftform.
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